Harleshausen. Die SPD-Harleshausen fordert, die Regelverjährungsfrist für Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger von aktuell 10 auf 30 Jahre zu erhöhen.
"Die Verjährungsfristen sind für die Opfer des sexuellen Missbrauchs von entscheidender Bedeutung", so der Ortsverein in einer Pressemitteilung. Momentan verjährten diese Delikte spätestens 10 Jahre nach der Volljährigkeit der Opfer. Nicht nur in der aktuellen Diskussion um die massiven Vorfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zeige sich, dass die Verjährungsfristen zu kurz seien. "Es gehört zum Wesen dieser Straftaten, dass sie von den Opfern aufgrund des Selbstschutzes verdrängt, aus Scham oder aus Angst vor Repressionen verschwiegen werden", so die SPD Harleshausen weiter. Die Opfer litten jahrelang unter den Traumata, ohne sich den Ursachen bewusst zu werden, geschweige denn die Tat zur Anzeige zu bringen. Diese Bewusstmachungsprozesse dauerten oftmals länger, als die momentan gültige Bewährungsfrist, wie viele aktuelle Beispiele schmerzlich zeigten. Daher sei es aus Gründen des Opferschutzes zwingend geboten, die Verjährungsfristen angemessen zu verlängern, so der SPD Ortsverein Harleshausen in seiner Pressemitteilung abschließend.
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Veröffentlicht am 14.03.2010
