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SPD Ortsverein Kassel-Harleshausen

Beschlüsse

Konzept für die Räume der Bezirksstelle

Beschluss der Jahreshauptversammlung am 15. März 2013


Der Ortsvereinsvorstand wird beauftragt, ein Konzept für die weitere öffentliche Nutzung der Räume der Bezirksstelle Harleshausen, nach der Schließung der Bezirksstelle, zu erarbeiten. Ziel ist die Nutzung der Räume als Bürgerzentrum / Bürgerräume für Vereine / Verbände u.a. im Ortskern.
Die Stadt Kassel sollte, wo weit möglich, sich an den Kosten beteiligen. Das erarbeitete Konzept ist über die SPD-Fraktion des Ortsbeirates in die Diskussion und Beschlussfassung des Ortsbeirates einzubringen.

 

Keine Exploration sog. Schiefergasquellen

Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2012 Adressaten:
  • SPD-Landtagsfraktion
  • SPD-Landesparteitag
  • SPD-Bezirksparteitag
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen: Der Unterbezirksparteitag lehnt die Pläne von Öl- und Gaskonzernen ab, in der Region Kassel nach sog. „unkonventionellen Erdgasvorkommen“ zu suchen und diese später auch auszubeuten. Begründung: Momentan liegen konkrete Anträge zur Genehmigung der Erforschung unkonventioneller Erdgasvorkommen in Teilen Nordhessens und Ost-Nordrhein-Westfalens eines amerikanisch-kanadischen Ölunternehmens vor (sog. Erlaubnisfeld Adler South). An die Erforschung soll sich unmittelbar die Förderung anschließen. Man unterscheidet bei Erdgaslagerstätten zwischen konventionellen und unkonventionellen Lagerstätten. Bei konventionellen Vorkommen ist das Erdgas in gut durchlässigen Gesteinen enthalten. Im Gegensatz hierzu müssen bei der Förderung von Erdgas aus oder Schiefergaslagerstätten (unkonventionelle Lagerstätten) erst künstlich Fließwege geschaffen werden. Dies geschieht durch das Hydraulic Fracturing Verfahren, kurz Fracking. Bei diesem Verfahren werden durch Einpressen einer Flüssigkeit („Fracfluid“, dt. Plural „Fracfluide“) in Gesteinsschichten Risse erzeugt. Die im Fracfluid enthaltenen Zusatzstoffe (künstl. Sande, Herbizide, Fungizide, etc.) dienen dazu, die Risse offen zu halten. Das Verfahren ist nicht unumstritten. Insbesondere der Einsatz der von antragstellenden Firmen nicht näher definierten „weiteren Zuschlagstoffe“, wird kontrovers diskutiert. Teilweise handelt es sich um umweltgefährdende Stoffe. Aufgrund der insgesamt großen Menge benötigten Wassers ergeben sich beachtliche Mengen an schädlichen Stoffen, die nahezu unkontrolliert in den Boden gepresst werden. Hinzu tritt ein enormer Wasserverbrauch. Das Umweltbundesamt spricht von einem nicht ausgereiften Verfahren, die Allianz der öffentlichen Wasserwirtschaft warnt ausdrücklich davor. In den USA kam es teilweise zu dem bedrohlichen Effekt, dass sich brennbare Gase im Trinkwasser lösten und man diese am Wasserhahn das Wasser zum Brennen bringen konnte. Die Region Kassel ist die Region Deutschlands mit den meisten Mineralwasserquellen. Was eine Verunreinigung des Wassers allein in dieser Hinsicht zur Folge hätte, kann man sich leicht ausmalen. Die Ausbeutung dieser Gasquellen widerspricht auch den Bestrebungen in der Region die Erneuerbaren Energien voranzubringen. Es handelt sich bei dem abzulehnenden Verfahren lediglich um die Ausbeutung endlicher fossiler Energieträger.
 

Wohnstadt darf nicht verkauft werden

Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2012 Adressaten:
  • SPD-Landesparteitag
  • SPD-Landtagsfraktion
  • SPD-Stadtverordnetenfraktion Kassel
  • SPD-Vertreterinnen und Vertreter in den Aufsichtsgremien der
  • betroffenen Wohnungsbaugesellschaften
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen: Der Unterbezirksparteitag lehnt die Pläne der Hessischen Landesregierung, die Wohnungsbaugesellschaft Nassauische Heimstätte mit inklusive ihrer Tochter Wohnstadt zu verkaufen, entschieden ab. Wohnen ist eine Aufgabe der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die Versorgung der Menschen mit bezahlbarem Wohnraum gehört zu den wichtigen Infrastrukturleistungen des Landes und die Nassauische Heimstätte ist dafür ein wichtiger Partner. Der Unterbezirksparteitag bittet die Städte und Gemeinden sowie die Stadt Kassel, ggf. unter Einschaltung der kommunalen Spitzenverbände, bei der Hessischen Landesregierung gegen die Verkaufsabsicht zu protestieren. Begründung: Die Wohnstadt besitzt in der Stadt Kassel rund 5200 Wohnungen. In der gesamten Region (Stadt und Landkreis Kassel) sind es rund 7.000 Wohnungen. Ein Verkauf wäre auch in unserer Region mit negativen Auswirkungen auf den Wohnungsmarkt und die Mietpreisentwicklung verbunden. Mit einem Anteil von 41% der Mieterinnen und Mieter, die über 60 Jahre alt sind und ein Durchschnittshaushaltseinkommen von 1.450 € im Monat haben, versorgt die Nassauische Heimstätte gerade die Menschen mit gutem Wohnraum, die über ein geringes Einkommen verfugen. Ein Verkauf der NH-Wohnungen bedeutet in der Regel höhere Mieten, weil die Mieterinnen und Mieter letztlich für den Kaufpreis aufkommen müssen. Und ohne die günstigen Wohnungen der Wohnungsbaugesellschaften steigen auf dem Wohnungsmarkt meist auch die anderen Mieten. Darüber hinaus ist die Nassauische Heimstätte auch ein wichtiger Partner in Fragen der Stadtentwicklung und Stadterneuerung, bei Konversionen, Quartiersentwicklungen und Soziale Stadt-Projekten, auf dessen Erfahrung und Wissen die Städte und Gemeinden nicht verzichten können und wollen.
 

Keine Schließung von Bezirksstellen

Beschluss der Jahreshauptversammlung vom 30. März 2012 Adressaten:
  • SPD-Stadtverordnetenfraktion Kassel
Der Unterbezirksparteitag möge beschließen: Der Unterbezirksparteitag lehnt die Pläne der Stadt Kassel, für eine weitere Schließung von Bezirksstellen ab. Die SPD-Stadtverordnetenfraktion wird gebeten sich gegenüber dem Magistrat der Stadt Kassel dafür einzusetzen, dass keine weiteren Bezirksstellen geschlossen werden. Begründung: Insgesamt nutzen rd. 140.000 Bürgerinnen und Bürger jährlich den Service der Bürgerbüros. Über 50.000 und damit mehr als ein Drittel nutzen die Bürgerbüros in den Stadtteilen. Allein die Bezirksstelle in Harleshausen wird von 10 % der Nutzerinnen und Nutzer der Bezirksstellen frequentiert. Eine Schließung würde v.a. die ältere Bevölkerung treffen, deren Bewegungsradius immer kleiner wird. In Zeiten in welchen sich der demografische Wandel immer stärker bemerkbar macht, ist die Argumentation der Stadt Kassel, nach der überwiegend Besucher zwischen 20 und 50 Jahren die Bürgerbüros nutzten, nicht nachvollziehbar. Darüber hinaus handelt es sich um veraltete Zahlen. Weiterhin nicht nachvollziehbar ist das Argument, man würde Synergien schaffen und Kosten sparen. Vor dem Hintergrund, dass das Bürgerbüro im Rathaus extra vergrößert werden und Kassel Marketing sich neue Räume suchen muss, ist diese Argumentation unhaltbar.
 

Keine Anrechung des Kindergeldes für HartzIV-Aufstocker

Beschluss der Jahreshauptversammlung 2010 Adressaten:
  • SPD - Bundesparteitag
Der Bundesparteitag der SPD möge beschließen, dass erwerbstätigen Alleinerziehenden, die mindestens 30 Stunden in der Woche einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen und ergänzende ALG II – Leistungen erhalten, das Kindergeld nicht mehr als Einkommen angerechnet wird und dieses somit im vollen finanziellen Umfang der jeweiligen Bedarfsgemeinschaft zur Verfügung steht. Begründung: Viele allein erziehende Menschen sind in prekären und schlecht bezahlten Arbeitsverhältnissen tätig. Sie und ihre Kinder erhalten deshalb ergänzende ALG II –Leistungen bis zu einer Gesamthöhe des Einkommens entsprechend dem Regelbedarfsatz für langzeiterwerbslose Menschen und deren Kinder. Aktuell wird in diesem Fall das Kindergeld voll auf das erzielte Einkommen angerechnet und verliert damit seinen Charakter als zusätzliche Sozialleistung, die allen anderen erwerbstätigen Alleinerziehenden, deren Einkommen (zum Teil weit) über dem Regelbedarfssatz liegen, ohne Einschränkung zusteht. Es ist schlicht ungerechtfertigt wie ungerecht, dass Menschen, die für ihren Lebensunterhalt genauso hart arbeiten müssen wie alle anderen, für ihre Tätigkeit in einer Niedriglohn-Branche auch noch zusätzliche finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Weil darüber hinaus genau in diesen Branchen auch noch ein Höchstmaß an arbeitszeitlicher Flexibilität eingefordert wird, sind die Betroffenen doppelt bestraft: Zum einen durch eine wesentlich geringere finanzielle Grundausstattung zur Versorgung und Erziehung ihrer Kinder, zum anderen durch deutlich höhere Anforderungen an Tagesorganisation und Betreuungskapazitäten. In summa: Die aktuelle Regelung sorgt dafür, dass Kinder aus einkommensschwachen Verhältnissen auch als Erwachsene einkommensschwach bleiben. Dies kann nicht Ziel sozialdemokratischer Politik sein.
 
 

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