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Willkommen auf der Internetseite der SPD in Kassel-Harleshausen.
Wir uns für Ihr Interesse an unserer politischen Arbeit.
Diese Website befindet sich momentan noch im Aufbau und wird in Bälde vollständig online gehen. Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Harleshausen. Am 20. April 2010 um 19:30 Uhr lädt die SPD Harleshausen zu einer kulturpolitischen Veranstaltung in die Gaststätte "Lindenhof" in die Eschebergstraße 19 in Kassel ein.
Nach einem Vortrag von Frau. Dr. Almut Nickel möchte die SPD Harleshausen zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern der örtlichen Vereine und Verbände über den Stellenwert der Kultur in der Gesellschaft diskutieren.
Es soll nach Möglichkeiten gesucht werden, das breite kulturelle Angebot
in Harleshausen einem weiteren Personenkreis nahezubringen.
Veröffentlicht am 14.04.2010
Harleshausen. Die SPD-Harleshausen fordert, die Regelverjährungsfrist für Straftaten im Bereich des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger von aktuell 10 auf 30 Jahre zu erhöhen.
"Die Verjährungsfristen sind für die Opfer des sexuellen Missbrauchs von entscheidender Bedeutung", so der Ortsverein in einer Pressemitteilung. Momentan verjährten diese Delikte spätestens 10 Jahre nach der Volljährigkeit der Opfer. Nicht nur in der aktuellen Diskussion um die massiven Vorfälle sexuellen Missbrauchs Minderjähriger zeige sich, dass die Verjährungsfristen zu kurz seien. "Es gehört zum Wesen dieser Straftaten, dass sie von den Opfern aufgrund des Selbstschutzes verdrängt, aus Scham oder aus Angst vor Repressionen verschwiegen werden", so die SPD Harleshausen weiter. Die Opfer litten jahrelang unter den Traumata, ohne sich den Ursachen bewusst zu werden, geschweige denn die Tat zur Anzeige zu bringen. Diese Bewusstmachungsprozesse dauerten oftmals länger, als die momentan gültige Bewährungsfrist, wie viele aktuelle Beispiele schmerzlich zeigten. Daher sei es aus Gründen des Opferschutzes zwingend geboten, die Verjährungsfristen angemessen zu verlängern, so der SPD Ortsverein Harleshausen in seiner Pressemitteilung abschließend.
Veröffentlicht am 14.03.2010
Harleshausen. Auf seiner diesjährigen Jahreshauptversammlung hat sich der SPD - Ortsverein Kassel-Harleshausen mit der Anrechnung des Kindergeldes für sog. "Hartz-IV-Aufstocker" beschäftigt. Diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die voll oder in Teilzeit arbeiten, müssen zusätzlich Arbeitslosengeld II (sog. Hartz IV oder ALG II) beziehen, weil ihr Lohn nicht das Existenzminimum (ca. 1.500 € vierköpfige Familie) sichert. Auf das Arbeitslosengeld wird der Bezug von Kindergeld aber voll angerechnet, d.h. das ALG II vermindert sich um den Betrag des Kindergeldes.
Veröffentlicht am 02.03.2010
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